Ferienwohnungen in Berlin-Friedenau  

Allgemeine Geschäftsbedingungen- Ferienwohungen Friedenau
Übernachtungsleistungen - Vermittlung von Übernachtungsleistungen
Yorck Richter, Handjerystr. 18, 12159 Berlin, Vermieterin genannt.

1. Vermittlungsgegenstand

Die Vermieterin vermietet eine Ferienwohnung zu Übernachtungszwecken.

2. Vertragsschluß

Die Vermieterin schließt einen Mietvertrag mit dem Gast, der die Ferienwohnung in der Handjerystr. 18, 12159 Berlin gebucht hat.

3. Übernachtungsleistungen

3.1. Buchung

Die Vermieterin bietet o.g. Ferienwohnung zu Übernachtungszwecken an. Die Angaben in den Medien oder Foldern sind nach bestem Wissen und Gewissen aufbereitet. Die Vermieterin prüft, ob die vom Gast gewünschte Unterkunft zum gewünschten Zeitpunkt verfügbar ist. Der Beherbergungsvertrag ist abgeschlossen, sobald die Buchung durch die Vermieterin bestätigt wurde (per E-mail, schriftliche Buchung, telefonische Buchung). Eine abweichende Regelung bedarf der Schriftform. Der Beherbergungsbetrieb ist verpflichtet, die reservierten Unterkünfte für den gebuchten Zeitraum zur Verfügung zu stellen. Andernfalls hat er dem Gast Schadensersatz zu gewähren. Der Gast ist verpflichtet, den vereinbarten Preis für die Vertragsdauer zu entrichten.

3.2. Bezahlung

Die Bezahlung erfolgt als Vorauszahlung 14 Tage vor Mietbeginn oder unmittelbar nach der Anreise vor Ort. Zusatzleistungen, die vor Ort anfallen werden entweder in bar oder per EC-/Giro Card an den Leistungsträger vor Ort entrichtet oder nach Absprache mit der Vermieterin.

3.3. Preise

Die Preise in den Medien werden durch neue Angebote hinfällig. Die angegebenen Bruttopreise haben Gültigkeit mit Ausnahme von Messezeiten und Sonderpreiszeiten. (Silvester, Marathon, Messen, etc.) Bei Anfragen und Buchungen für die die Standardpreise keine Gültigkeit haben, wird der Interessent vor der Buchung hierüber informiert. Bei einer zu Stande gekommenen Buchung gelten die Preise zum Zeitpunkt der Anfrage. Die in den Medien angegebenen und abgebildeten Ausstattungselemente sind Richtwerte. Im Einzelfall kann die Ausstattung verändert sein.

3.4. Anreise / Abreise

Die gebuchten Wohnungen werden von der Vermieterin am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung gestellt. Der Kunde ist verpflichtet die Vermieterin zu verständigen, wann die Anreise voraussichtlich erfolgen wird, damit die Schlüsselübergabe organisiert werden kann. Am Abreisetag müssen die Mieträume bis 11.00 Uhr wieder frei sein.

3.5. Abweichendes

Ein Abweichen der Anreise- und Abreisemodalitäten ist grundsätzlich möglich, bedarf jedoch der Schriftform.

3.6. Rücktritt und Stornierung

3.6.1 Stornierung durch die Vermieterin

Die Vermieterin kann eine Buchung bis 28 Tage vor Mietbeginn ohne Angaben von Gründen stornieren.

Der Gast kann jederzeit vor Reisebeginn durch Rücktrittserklärung gegenüber Vermieterin vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären (per email, telefonisch oder Briefpost). Kostenlose Stornierungen (ausser die anfallende Vermittlungsgebühr) sind, unabhängig vom Buchungsdatum, grundsätzlich möglich, soweit diese bis spätestens vier Wochen vor dem gebuchten Anreisetermin schriftlich bei Vermieterin eingehen. Ausnahmeregelungen werden unmittelbar nach dem Erhalt der Reservierungsbestätigung vom Leistungsträger direkt mit dem Gast schriftlich vereinbart.

Wird eine Buchung weniger als vier Wochen vor Reiseantritt vom Gast storniert, so wird die Vermieterin versuchen, die freigewordene Unterkunft anderweitig zu vermitteln. Sollte eine Wiedervermittlung nicht gelingen, ist die Vermieterin berechtigt vom Gast Schadenersatz wegen Nichterfüllung gemäß § 651 BGB einzufordern. Die Abwicklung der Storno erfolgt durch die Vermieterin. Sollten keine anderen Stornobedingungen von der Vermieterin gelten, tritt folgende Regelung ein:

Die erhobenen Stornierungsgebühren bei Nichtanreise belaufen sich nach dem Übernachtungspreis in EURO wie folgt:

Bis 28 Tage 0%
bis 27 Tage 20%
bis 15 Tage 40%
bis 10 Tage 60%
bis 5 Tage 80%
bis 4 Tage 100%

Es bleibt der Vermieterin unbenommen, weitergehenden Schadenersatz wegen Nichterfüllung vom Gast zu verlangen, wenn der Nachweis erbracht werden kann, daß die durch die Stornierung freigewordenen Zimmer nicht anderweitig weitervermittelt werden konnten.

3.7. Nichterfüllung von Zahlungen

Die Vermieterin behält sich vor Buchungen aufgrund von Nichterfüllung von Zahlungen zu stornieren.

3.8. Belegung der Wohnungen

Die Anzahl der Gäste in den Wohnungen wird mit der Buchung festgelegt. Änderungen sind der Vermieterin unverzüglich anzuzeigen und führen in der Regel zu Mehrkosten.

4. Haftung

Die Haftung der Vermieterin beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Die Vermieterin haftet nicht für Störungen infolge höherer Gewalt oder Streiks oder Übermittlungsstörungen im Kommunikationsnetz.

4.1 Mängel am Vermietungsobjekt / Haftung

Für alle Angaben im Onlinekatalog (Beschreibung der Wohnungen / Umgebung etc.) ist die Vermieterin verantwortlich. Mängelanzeigen sind direkt an die Vermieterin zu richten und bei Anreise sofort anzumerken. Nachträgliche Schadensersatzansprüche für nicht zugesicherte Eigenschaften sind direkt an die Vermieterin zu steilen.

4.2 Eingebrachte Gegenstände

Die Vermieterin haftet grundsätzlich nicht für vom Mieter eingebrachte Gegenstände. Auch nicht für die durch diese Gegenstände verursachten Schäden.

4.3 sonstiges

Alle Ferienwohnungen sind Nichtraucherzimmer. Bei Nichteinhaltung berechnen wir Ihnen eine Reinigungsgebühr von mindestens 100,00 €. Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Gast der Vermieterin Schadensersatz in Höhe von 100,00 € für deren Neuherstellung und ggf. für den Einbau neuer Schlösser an der Schließanlage zu leisten.

5. Anmeldung von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen sind unverzüglich und ausschließlich an die Vermieterin zu richten. Die Ansprüche verjähren 6 Monate nach Erbringung der Leistungen.

6. Datenschutz

Die Vermieterin darf personenbezogene Daten des Leistungsträgers, wie auch seiner Gäste erheben, verarbeiten und nutzen, soweit die Daten erforderlich sind, um die erforderlichen Abläufe einschließlich ihrer inhaltlicher Ausgestaltung zu begründen oder zu ändern (Bestandsdaten). Buchungsdaten werden von der Vermieterin im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, verarbeitet und genutzt. Die Speicherung und Übermittlung aller Buchungsdaten erfolgt nur, soweit dies gewünscht und/oder erforderlich ist. Der Gast erklärt sich einverstanden, Informationen im Zusammenhang mit der Vermietung per E-Mail oder Post zu erhalten, um einen umfassenden Informationsstandard zu gewährleisten.

Dies gilt auch für Daten von Mietinteressenten.

7. Allgemeines

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Vermittlungsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vermittlungsbedingungen zur Folge. Ist der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des Öffentlichen Rechts oder Öffentlich Rechtliches Sondervermögen und gehört der Auftrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes, ist Berlin Gerichtsstand. Ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt. Die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Gast und Leistungsträger bzw. Gast und Vermieterin unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland für inländische Vertragsparteien. UN-Kaufrecht kommt nicht zur Anwendung. Nebenabsprachen wurden nicht getroffen. Solche bedürfen der Schriftform. Diese Bedingungen gelten bei Vermittlungsleistungen von der Vermieterin.

8. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis ist gemäß den gesetzlichen Vorschriften der Stadtbezirk von Berlin, in dem das vermietete Objekt gelegen ist; der Gerichtsstand ist daher stets ein Amtsgericht im Land Berlin.

Berlin, im September 2009

Yorck Richter (Vermieter)